Die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten vor dem Hintergrund neuer Beweise
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Die Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, ob es möglich sein soll, beim Vorliegen neuer Beweise eine zuvor freigesprochene Person nochmals anzuklagen. Dieser Fragestellung liegt der Konflikt zwischen dem Verbot erneuter Strafverfolgung und der Verwirklichung der materiellen Gerechtigkeit zugrunde. § 362 StPO normiert die Wiederaufnahme des Strafverfahrens zuungunsten des Angeklagten, ermöglicht aber momentan keine Wiederaufnahme bei dem Vorliegen neuer Beweise. Nach einem historischen Teil zur Entwicklung der Wiederaufnahme des Strafverfahrens und des Schutzes vor erneuter Strafverfolgung setzt André Bohn sich mit der Rechtskonformität des bestehenden § 362 StPO auseinander. Im Anschluss wird die Möglichkeit geprüft, in § 362 StPO einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise einzuführen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass eine Erweiterung des § 362 StPO um einen Wiederaufnahmegrund wegen neuer Beweise nicht möglich ist.