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Die Anerkennung der Europäischen Union in internationalen Kooperationsprojekten

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Der Europäischen Union (EU) gelingt es zunehmend, in dem um Staaten zentrierten internationalen System als eigenständiger Akteur anerkannt zu werden. Sie beansprucht damit eine herausgehobene Rolle im Vergleich zu anderen nichtstaatlichen Akteuren und tritt neben oder gar an die Stelle ihrer eigenen Mitgliedsstaaten. Es stellt sich die Frage, wann und warum die EU in einem internationalen Kooperationsprojekt eine solche Anerkennung erfährt. Die vorherrschenden Ansätze der EU- und IGO-Forschung bieten keinen geeigneten Rahmen für diese Frage. Daher wird ein neuer Ansatz auf der Basis von James Colemans korporativen Akteur, seinem Modell der Ressourcenzusammenlegung und systemtheoretisch-inspirierten Autonomieüberlegungen entwickelt. Eine Anerkennung der EU für ein Kooperationsprojekt wird auf der Basis von Relevanz, welche sich aus interner Handlungsfähigkeit ergibt, erklärbar. Auf empirischer Seite werden 24 Fälle aus der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) sowie dem Regime zur Bekämpfung weiträumiger grenzüberschreitender Luftverschmutzung (LRTAP) untersucht und auf die Anwendbarkeit und Erklärungskraft des Ansatzes geprüft. Dabei handelt es sich um alle Subregime im Rahmen der FAO, um das Engagement der Union in der FAO-Organisation selbst sowie um die Konventions- und Protokollverhandlungen des LRTAP-Regimes.

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