Die "zwangsvollstreckungsrechtliche Treuhand" in der Immobilienfinanzierung
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Die Arbeit untersucht, wie ein Darlehensnehmer, der sich zum Zweck einer Immobilienfinanzierung der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, vor dem (unberechtigten) Vollstreckungszugriff eines Neugläubigers geschützt werden kann. Der Autor zeigt in der Arbeit auf, dass der vom Bundesgerichtshof verlangte „Eintritt“ in den materiell-rechtlichen Sicherungsvertrag nicht überzeugen kann. Im Anschluss daran entwickelt er ein eigenes, dogmatisch abgesichertes Schutzkonzept. Mit Abgabe der Unterwerfungserklärung kommt zwischen Darlehensgeber und Schuldner ein vollstreckungsbeschränkender Vertrag zustande, der dem Darlehensgeber die Nutzung der Unterwerfungserklärungen so lange untersagt, wie der Schuldner den Kredit ordnungsgemäß bedient („zwangsvollstreckungsrechtliche Treuhand“). Dieser vollstreckungsbeschränkende Vertrag geht auch auf einen Neugläubiger über. Im Anschluss untersucht und bewertet der Autor die Vorschrift des § 799a ZPO eingehend.