Der insolvenzrechtliche Rangrücktritt durch Nichtgesellschafter
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Die Autorin untersucht Rangrücktrittsvereinbarungen, die insbesondere von Nichtgesellschaftern mit einem späteren Insolvenzschuldner abgeschlossen werden. Dabei geht es vor allem um die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Rangrücktritts und die mögliche Angreifbarkeit einer solchen Vereinbarung in einem späteren Insolvenzverfahren. Das Thema hat durch die Einführung des § 39 Abs. 2 InsO an Aktualität gewonnen. Eine weitere, neuere Regelung findet sich in § 19 Abs. 2 S. 2 InsO, die allerdings nach ihrem Wortlaut auf Rangrücktritte mit Gesellschaftern der späteren Insolvenzschuldnerin beschränkt ist. Das Werk beleuchtet eingehend das Verhältnis dieser beiden Vorschriften zueinander. Besondere Bedeutung erfährt die Thematik auch aufgrund eines Urteils des BGH vom 5. März 2015.
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Der insolvenzrechtliche Rangrücktritt durch Nichtgesellschafter, Teresa Trutnau
- Jazyk
- Rok vydání
- 2016
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Der insolvenzrechtliche Rangrücktritt durch Nichtgesellschafter
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Teresa Trutnau
- Vydavatel
- PL Academic Research
- Rok vydání
- 2016
- ISBN10
- 3631679017
- ISBN13
- 9783631679012
- Série
- Schriften zum Gesellschaftsrecht und Unternehmensinsolvenzrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Autorin untersucht Rangrücktrittsvereinbarungen, die insbesondere von Nichtgesellschaftern mit einem späteren Insolvenzschuldner abgeschlossen werden. Dabei geht es vor allem um die Voraussetzungen für die Vereinbarung eines Rangrücktritts und die mögliche Angreifbarkeit einer solchen Vereinbarung in einem späteren Insolvenzverfahren. Das Thema hat durch die Einführung des § 39 Abs. 2 InsO an Aktualität gewonnen. Eine weitere, neuere Regelung findet sich in § 19 Abs. 2 S. 2 InsO, die allerdings nach ihrem Wortlaut auf Rangrücktritte mit Gesellschaftern der späteren Insolvenzschuldnerin beschränkt ist. Das Werk beleuchtet eingehend das Verhältnis dieser beiden Vorschriften zueinander. Besondere Bedeutung erfährt die Thematik auch aufgrund eines Urteils des BGH vom 5. März 2015.