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Die Grundentlastung von 1848/49 in Kärnten

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Am 7. 9. 1848 erklärte Kaiser Ferdinand I. die Aufhebung der Untertänigkeit der Bauern in allen Provinzen des Habsburgerstaates. Darüber hinaus sollten Grund und Boden in der gesamten Monarchie auf oberste Anordnung des Kaisers hin von allen an diesen haftenden Lasten und Pflichten den Grundobrigkeiten gegenüber befreit werden. Die Bauern sahen sich ab 1848 als vollwertige Staatsbürger erstmals den Bürgern in den Städten und Märkten gleichgestellt, obwohl das Wahlrecht noch mit der Steuerleistung gekoppelt war. An Stelle der Dominien traten politische Ortsgemeinden und die grundherrschaftlichen Ämter wurden durch neue staatliche Bezirks- und Landesbehörden abgelöst. Kärnten stand, sowohl den Gesamtbetrag der Grundentlastungsschuld, als auch die Gesamtzahl der Verpflichtenden betreffend, im innerösterreichischen Raum nach absoluten Zahlen im Mittelfeld. In dem Buch werden die komplexen Auswirkungen und Folgen der Grundentlastung am Beispiel von Kärnten eingehend behandelt.

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2016, pevná

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