Öffentliches Baunachbarrecht
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Der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz ist stark von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Oberverwaltungsgerichte geprägt. Diese sind es, die letztendlich entscheiden, welche Vorschriften des Bauplanungs-, Bauordnungs- und Immissionsschutzrechts Drittschutz vermitteln und somit Abwehransprüche des Nachbarn begründen. Ausgehend von einer methodischen Eingrenzung wird in dem Werk - in Abgrenzung zum privaten Nachbarrecht - der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz im baurechtlichen Bereich erläutert. Nach einem einleitenden Teil, in dem die Entwicklung des bauplanungsrechtlichen Nachbarschutzes dargestellt wird (1. Teil), wird der Begriff des Nachbarn (Dritter) und die Abgrenzung von öffentlichem und zivilem Baunachbarrecht erläutert (2. Teil). In den drei Kernteilen wird der Nachbarschutz im Bauplanungsrecht im Einzelnen dargestellt (3. Teil).