Das Leistungsversprechen auf erstes Anfordern
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Bürgschaften und Garantien auf erstes Anfordern sind im Rechtsverkehr sehr verbreitet. Auch sonst wird Zahlung auf erstes Anfordern oft versprochen. In der Arbeit wird die dogmatische Struktur solcher Versprechen analysiert. Auf Grund dieser Analyse wird dann eine Reihe praktischer Fragen für alle diese Struktur aufweisende Versprechen einheitlich beantwortet. Dabei ergibt sich, dass die vorgeschlagene dogmatische Lösung die teilweise undurchsichtige Rechtsprechung zur Bürgschaft auf erstes Anfordern erklären kann. Dagegen wird gezeigt, dass die Garantie auf erstes Anfordern kein einheitliches Rechtsinstitut ist: es kommen zwar Garantien vor, die als mit einer Klausel auf erstes Anfordern versehene Garantieverträge anzusehen sind, die typischen Garantien auf erstes Anfordern weisen aber die erörterte Struktur gerade nicht auf und haben mit einem Garantievertrag eigentlich nichts zu tun. Dies erklärt die scheinbar widersprüchliche Behandlung solcher Garantien in der Rechtsprechung.