Möglichkeiten und Grenzen nationaler Produkthaftungsregeln
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Auf welche Vorschriften kann sich das Opfer eines Produktfehlers berufen? Nur noch auf die Umsetzungsvorschriften der Produkthaftungsrichtlinie oder auch auf originär nationale Regelungen? Diese Frage stellt sich, da sich nationalen Lösungen auch heute noch als in mancherlei Hinsicht für den Geschädigten vorteilhafter erweisen als die Haftung nach der Richtlinie. Art. 13 Alt. 1 der Produkthaftungsrichtlinie scheint den Weg für nationale Regelungen frei zu machen. Die Rechtsprechung des EuGH lässt daran jedoch Zweifel aufkommen. Die bestehenden Ansätze der deutschen und französischen Lehre zur Lösung dieses Problem sind unzureichend. Deshalb schlägt dieses Werk eine eigenständige, für ganz Europa universell anwendbare Lösung vor. Am Beispiel des deutschen und des französischen Rechts wird dieser neue Lösungsansatz verdeutlicht.