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Kartellrechtliche Besonderheiten im Pressesektor

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Aufgrund der besonderen gesellschaftlichen und kulturellen Bedeutung der Presse ist es Ziel des deutschen Gesetzgebers eine möglichst vielfältige Presselandschaft zu gewährleisten, von der jeder Bürger im Bundesgebiet profitieren kann. Hierfür sind unter anderem im deutschen Kartellrecht Sonderregelungen für den Pressesektor geschaffen worden, die vielfach Wettbewerbserleichterungen für Presseverlage und Presse-Grossisten enthalten. Dies ist bemerkenswert, da das Kartellrecht in erster Linie dem Schutz des freien Wettbewerbs dient und diesen nicht beschränken soll. Zudem wird die kartellrechtsmäßige Vereinbarkeit von Verhaltensweisen an ökonomischen Parametern gemessen, was ein Spannungsfeld mit dem eher kulturpolitisch geprägten Förderungsgedanken der Presse entstehen lässt. Schließlich stellt sich auch die Frage der Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht, in dem Sonderregelungen für Presseunternehmen fehlen. Die besonderen Bestimmungen für Presseunternehmen im GWB beziehen sich im Wesentlichen auf die Bereiche der Preisbindung von Zeitungen und Zeitschriften, auf das Vertriebssystem der Presse, sowie auf den Zusammenschluss von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen. Die zunehmende Digitalisierung auch im Zeitungsbereich bietet derweil immer wieder Anlass für Neuregelungen und Anpassungen des GWB. So gab es in der 8. GWB-Novelle erhebliche Veränderungen im Bereich des Presse-Grosso-Vertriebssystems und der Fusion von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen. Im Regierungsentwurf zur 9. GWB-Novelle vom 07.11.2016 sind weitere Erleichterungen im Bereich der verlagswirtschaftlichen Zusammenarbeit der Verlage vorgesehen. Die Arbeit enthält eine umfassende Diskussion der gesetzlichen Sonderregelungen der Presse im Kartellrecht sowie eine kritische Analyse der Rechtslage nach der 8. GWB-Novelle.

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