Freiheit von Furcht
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Furcht und Einschüchterung können die unbefangene Freiheitsausübung auf empfindliche Weise treffen. Ursprünglich von Franklin D. Roosevelt geprägt, hat das Konzept »Freiheit von Furcht« Eingang in die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte gefunden. Das Bundesverfassungsgericht verwendet die Figur der »Einschüchterungseffekte«, um nachteilige Wirkungen von Furcht auf die Grundrechtsausübung zu beschreiben. Die vorliegende Arbeit untersucht historische Ursprünge und staatstheoretisches Fundament einer Freiheit von Furcht und analysiert davon ausgehend die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Im Fokus steht die Frage, welche Bedeutung die Figur der Einschüchterungseffekte im deutschen Verfassungsrecht hat. Die Untersuchung orientiert sich dabei an der gängigen Grundrechtsdogmatik. Ziel ist es, einschüchternde Wirkungen auf den Grundrechtsgebrauch zu systematisieren und dogmatisch handhabbar zu machen.