Automatisiertes Fahren, Dashcams und die Speicherung beweisrelevanter Daten
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Die Einführung automatisierter Fahrzeuge droht die ohnehin schon sprichwörtliche Beweisnot im Verkehrsrecht um eine Facette zu erweitern: Schließlich ist ohne zusätzliche Daten nicht sicher feststellbar, ob ein Unfall vom menschlichen Fahrer oder von der automatisierten Steuerung verursacht wurde. Inwieweit eine entsprechende Datenaufzeichnung de lege lata zulässig ist, wird im vorliegenden Werk ausführlich analysiert. Ergänzend betrachtet der Autor die haftungsrechtliche Ausgangssituation und die Rechtslage in Bezug auf den Einsatz von Dashcams. Gegenstand eines zweiten Schwerpunkts ist die Frage, ob im Zivil-, Straf-, und Bußgeldverfahren (zwangsweise) auf die erfassten Daten zugegriffen und der Fahrzeughersteller erforderlichenfalls zur Vornahme der Datenauslesung und -auswertung verpflichtet werden kann. Die Arbeit schließt mit Überlegungen zu einer gesetzlichen Einbaupflicht.