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Beschränkung des subjektbezogenen Verlusttransfers im Kapitalgesellschaftsteuerrecht

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Mittels share deal erworbene Kapitalgesellschaften weisen vielfach steuerliche Verlustvorträge und/oder laufende Verluste auf. In wirtschaftlicher Hinsicht ist dann ein sog. subjektbezogener Verlusttransfer möglich. Jedoch finden sich weltweit Regime, die diesen Verlusttransfer im Zielkonflikt von Missbrauchsvermeidung einerseits und objektivem Nettoprinzip andererseits zu beschränken suchen. Die Einführung der Vorschrift des § 8c KStG wurde vorliegend zum Anlass genommen, rechtsvergleichend umfassend zu untersuchen, wie mit dieser Thematik de lege lata umgegangen wird. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Rechtsvergleichung zwischen den Ländern Deutschland, Österreich, Schweiz, Vereinigtes Königreich und USA wird darüber hinausgehend de lege ferenda ein eigener, sachgerechterer Regelungsvorschlag entwickelt. Dieser stellt nicht nur allein auf eine qualifizierte Anteilsübertragung ab, sondern rekurriert auch auf ein zusätzliches Element auf der Ebene der Kapitalgesellschaft selbst. Die Arbeit wurde auf der 71. Jahrestagung der International Fiscal Association (IFA) in Rio de Janeiro mit dem Mitchell B. Carroll Prize 2017 ausgezeichnet.

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2017

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