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Bundesarbeitsgericht und arbeitsrechtliche Literatur sind sich einig: während des laufenden Arbeitsverhältnisses soll allen Arbeitnehmern jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil ihres Arbeitgebers gesetzliches verboten sein. Doch lässt sich ein solches Wettbewerbsverbot dem Gesetz überhaupt entnehmen? Während für die Handlungsgehilfen ein solches Verbot in § 60 Abs. 1 HGB normiert ist, fehlt für die weit überwiegende Anzahl an Arbeitnehmern eine entsprechende Regelung. Das Werk setzt sich daher mit allen hierfür in Frage kommenden Begründungsansätzen auseinander, wobei ein Schwergewicht auf der Ergründung der dogmatischen Grundlagen des § 60 Abs. 1 HGB sowie der in § 241 Abs. 2 BGB kodifizierten Rücksichtnahmepflicht liegt. Die vollzogene Untersuchung endet schließlich mit dem Ergebnis, ein Wettbewerbsverbot könne de lege lata alleine aus der Privatautonomie folgen.
Nákup knihy
Die Grundlagen des vertragsbegleitenden Wettbewerbsverbotes im deutschen Arbeitsrecht, Michael Beer
- Jazyk
- Rok vydání
- 2017
Doručení
Platební metody
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- Titul
- Die Grundlagen des vertragsbegleitenden Wettbewerbsverbotes im deutschen Arbeitsrecht
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Michael Beer
- Vydavatel
- Nomos
- Vydavatel
- 2017
- ISBN10
- 3848738937
- ISBN13
- 9783848738939
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Bundesarbeitsgericht und arbeitsrechtliche Literatur sind sich einig: während des laufenden Arbeitsverhältnisses soll allen Arbeitnehmern jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil ihres Arbeitgebers gesetzliches verboten sein. Doch lässt sich ein solches Wettbewerbsverbot dem Gesetz überhaupt entnehmen? Während für die Handlungsgehilfen ein solches Verbot in § 60 Abs. 1 HGB normiert ist, fehlt für die weit überwiegende Anzahl an Arbeitnehmern eine entsprechende Regelung. Das Werk setzt sich daher mit allen hierfür in Frage kommenden Begründungsansätzen auseinander, wobei ein Schwergewicht auf der Ergründung der dogmatischen Grundlagen des § 60 Abs. 1 HGB sowie der in § 241 Abs. 2 BGB kodifizierten Rücksichtnahmepflicht liegt. Die vollzogene Untersuchung endet schließlich mit dem Ergebnis, ein Wettbewerbsverbot könne de lege lata alleine aus der Privatautonomie folgen.