Reformvorschläge zum Patentrecht im Heidelberg-Report - erledigt durch das Patent-Reform-Paket?
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Die Brüssel-I-VO und ihre am 10. Januar 2015 in Kraft getretene Neufassung, die Brüssel-Ia-VO, regeln die internationale gerichtliche Zuständigkeit sowie die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die von Gerichten ihrer Mitgliedstaaten erlassen wurden. Beide Verordnungen enthalten das Erfordernis zur Vorlage eines Berichts über ihre Anwendung, wobei auch Änderungsvorschläge beizufügen sind. Der zur Anwendung der Brüssel-I-VO erstellte Bericht ist als „Heidelberg Report“ bekannt geworden, wobei er dem gewerblichen Rechtsschutz als Spezialgebiet ein eigenständiges Kapitel widmet. Das Patent-Reform-Paket besteht aus der Verordnung über die Umsetzung der Verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes, aus der Verordnung über die Umsetzung der verstärkten Zusammenarbeit im Bereich der Schaffung eines einheitlichen Patentschutzes im Hinblick auf die anzuwendenden Übersetzungsregelungen, und aus dem Einheitspatentgerichtsübereinkommen. In der vorliegenden Arbeit werden zunächst die im Heidelberg Report angesprochenen Probleme der Brüssel-I-VO im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes erläutert. Da bei der Umsetzung der Brüssel-Ia-VO die Reformbemühungen des Heidelberg Reports nicht berücksichtigt wurden, werden anschließend die entsprechenden Regelungen des Patent-Reform-Pakets erörtert, und dargelegt, inwiefern sich die Reformvorschläge durch die Einführung des Patent-Reform-Pakets nunmehr erledigt haben.