Die nachrangige Behandlung von Krediten gesellschaftsfremder Dritter in der Insolvenz der GmbH
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Der Verfasser erörtert den personellen Anwendungsbereich des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO. Die Frage wird zum einen durch Vergleiche mit dem früheren Eigenkapitalersatzrecht sowie den im US-amerikanischen Recht verwendeten Ansätzen beleuchtet. Zum anderen analysiert der Verfasser die Norm aus rechtsökonomischer Sicht. Er kommt zum Schluss, dass die von der herrschenden Meinung aufgestellten Kriterien nicht ausreichen: Da das betragsmäßige Verhältnis von Darlehenshöhe und dem übrigen nachrangigen Kapital bislang nicht genügend berücksichtigt wird, würden die Auswirkungen der Nachordnung auf den Gläubigerschutz nicht hinreichend gewürdigt. Der Verfasser fordert daher eine Ausweitung des anzuwendenden Kriterienkatalogs, was letztlich zu einer restriktiveren Auslegung des § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO in personeller Hinsicht führt.