Der Urlaubsanspruch im Unionsrecht und seine Umsetzung in nationales Recht
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Das nationale Urlaubsrecht war jahrzehntelang ein Rechtsgebiet, das nicht durch eine dynamische Entwicklung geprägt war. Erst die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache Schultz-Hoff aus dem Jahr 2009 wird als Ausgangspunkt weitreichender Veränderungen gesehen. Tatsächlich war dies die erste Entscheidung, die deutlich machte, dass der EuGH aus dem vom Wortlaut her überschaubaren Art. 7 RL 2003/88/EG ein europäisches Urlaubsrecht mit detaillierten Konturen entwickeln kann und wird. Getrieben durch zahlreiche weitere Judikate des EuGH ist das nationale Urlaubsrecht nunmehr einem ständigen Wandel unterworfen. Grundfragen des Urlaubsrechts, die seit Jahrzehnten geklärt waren, werden nunmehr maßgeblich durch unionsrechtliche Vorgaben beeinflusst. Während das BAG seine ständige Rechtsprechung zu einigen urlaubsrechtlichen Grundpositionen aufgrund der Rechtsprechung des EuGH grundlegend geändert hat, ist der nationale Gesetzgeber bisher untätig geblieben. Die Autorin untersucht die unionsrechtlichen Vorgaben des Urlaubsanspruchs und analysiert deren Umsetzung in nationales Recht.