Die Gerichtsverwaltung in Deutschland und England
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Fast so alt wie die Bundesrepublik ist die fortdauernde Debatte um die Frage, wem in der rechtsstaatlich verfassten Demokratie des Grundgesetzes die Verwaltung der Gerichte zustehen sollte. Angesichts eines zunehmenden Ökonomisierungsdrucks an den Gerichten stellt sich heute mehr denn je die Frage, ob es sich empfiehlt, an der traditionellen Dominanz der Exekutive in der Gerichtsverwaltung festzuhalten. Zur Beantwortung dieser Frage blickt die vorliegende Arbeit nach England und illustriert die dortigen Entwicklungen auf dem Gebiet der Gerichtsverwaltung. Die englische Gerichtsverwaltung wurde ab dem Jahr 2005 umfassend reformiert, wobei die Einflussmöglichkeiten der Richterschaft erheblich erweitert wurden. Vor dem Hintergrund dieser Reform untersucht die Arbeit, inwieweit die englische Gerichtsverwaltung als Vorbild für die deutsche dienen kann.