Beschäftigtendatenschutz
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Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in der neuen Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO), die ab dem 25. Mai 2018 anzuwenden ist, nicht eigenständig geregelt. Die Schaffung spezifischerer Vorschriften hinsichtlich personenbezogener Arbeitnehmerdaten wird gemäß Art. 88 EU-DSGVO den Mitgliedstaaten überlassen. Aufbauend darauf wird in dem Werk auf alle Bestimmungen eingegangen, nach denen sich die Datenverarbeitung bei Mitarbeitern richtet, unter Einbeziehung aller Neuregelungen des Datenschutzgesetzes. KUNDENNUTZEN: Das Werk ermöglicht es dem Leser, sich praxisorientiert und zeitnah mit dem neuen Recht vertraut zu machen. Im Zentrum steht die Kommentierung des neuen § 26 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), der im Wesentlichen dem derzeit noch geltenden § 32 BDSG entspricht. Im Rahmen der Kommentierung werden die praktisch wichtigsten Fallgruppen einzeln dargestellt. Dazu gehören: Datenerhebung von Bewerbern (Internet-Recherche, Background Screening, medizinische Untersuchung) Überwachung und Kontrolle im Arbeitsverhältnis Digitalisierte Personalakte Biometrische Daten und Bewegungsdaten Compliance, Fraud Prevention (Betrugserkennung) und Datenabgleich besonders geschützte Daten Kollektivvereinbarungen als Rechtsgrundlage Einwilligung als Rechtsgrundlage Mitarbeiterdaten bei Unternehmenskäufen Datenschutz und Mitarbeitervertretung. Abschließend werden solche Materialien kommentiert, die für die Anwendung und Auslegung der Bestimmungen wichtig sind, etwa Äußerungen des Düsseldorfer Kreises als Gremium der Aufsichtsbehörden der Bundesländer für den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich, der Art. 29 Datenschutzgruppe (EU Beratungsgremium).