Der Abschluss des Arztvertrages durch einen minderjährigen Patienten
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Bei der Inanspruchnahme eines Arztes sind üblicherweise zwei Ebenen voneinander zu unterscheiden: der Abschluss des Behandlungsvertrages und die Einwilligung in den medizinischen Eingriff. Wurde die für die Gestattung des Eingriffs maßgebliche Einwilligungsfähigkeit schon vielfach thematisiert, fristet die Kompetenz zum Vertragsschluss ein stiefmütterliches Dasein. Die Arbeit möchte deshalb eben diesen Problemkreis näher beleuchten. Die zentrale Frage bildet hierbei, welche Schwierigkeiten die herkömmliche Differenzierung zwischen Einwilligungsfähigkeit und Vertragsschlusskompetenz für die Behandlung eines Minderjährigen mit sich bringt. Sind für erstere nach weit verbreiteter Meinung Einsichtsfähigkeit und Reife des Patienten entscheidend, richtet sich der Vertragsschluss nach der starren Altersgrenze der Geschäftsfähigkeit. Bevor der Autor eine Lösung für diese Divergenz sucht, werden unter dem Blickwinkel der Geschäftsfähigkeit neben dem Behandlungsvertrag und den ihm innewohnenden Pflichten auch die Unterschiede zwischen Privat- und Kassenpatienten detailliert analysiert.