Die Anwendung nationalsozialistischen Arbeitsrechts in der amerikanischen Besatzungszone
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Nach dem Ende des 2. Weltkriegs wurden von den Alliierten zahlreiche Gesetze, welche in den Jahren 1933-1945 ergangen waren, außer Kraft gesetzt. Viele Gesetze aus diesen Jahren galten allerdings weiter. Dies stellte die Gerichte vor die Frage, ob sie diese Gesetze anwenden durften und wie sie diese auszulegen hatten. Die Spruchtätigkeit der erstinstanzlichen Arbeitsgerichtsbarkeit in der Besatzungszeit stellt ein bislang noch wenig erforschtes Gebiet dar. Schwerpunkt der vorliegenden Untersuchung bildet die Darstellung der Rechtspraxis von fünf aus der NS-Zeit stammenden arbeitsrechtlichen Gesetzen während der Besatzungszeit in den Ländern Bayern und Hessen in der amerikanischen Besatzungszone. Im Einzelnen handelt es sich dabei um das Arbeitsordnungsgesetz, die Arbeitsplatzwechselverordnung, die Verordnung zur Abänderung und Ergänzung von Vorschriften auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, das Jugendschutzgesetz und das Mutterschutzgesetz. Anhand der noch vorhandenen Urteilssammlungen und weiterer Originalquellen wird der Umgang der erstinstanzlichen Arbeitsgerichte mit diesem nationalsozialistischen arbeitsrechtlichen Normenerbe betrachtet. Daneben wird in der Untersuchung auch der Frage der personellen Kontinuität an den Arbeitsgerichten nachgegangen.