Die zivilrechtliche Haftung bei fehlerhaften Produktinformationsblättern und Basisinformationsblättern
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Zu umfangreiche und komplexe Kapitalmarktinformation kann Kleinanleger überfordern und zu irrationalem und schädigendem Investitionsverhalten verleiten. Mit den Pflichten aus § 31 Abs. 3a WpHG, der PRIIP-VO und verwandten Regelungen zu produktbezogener Kurzinformation ist ein System mehrspuriger, differenzierender Kapitalmarktpublizität entstanden, das den Schutz gegen von der Verhaltenspsychologie erkannte Gefahren bezweckt. Es werden das klassische Kapitalmarktinformationsregime kritisch analysiert, Konzepte der Behavioural Finance (Limits of Arbitrage, Noise-, Momentum Trading) diskutiert und in das Haftungsregime bei Verstößen gegen diese Informationspflichten integriert. Im Zentrum stehen unter anderem Untersuchungen der Ansprüche aus Anlageberatungsvertrag sowie bürgerlich-rechtlicher Prospekthaftung. Vor dem Hintergrund dieser differenzierenden Kapitalmarktpublizität und der Behavioural Finance werden die tradierten Grundsätze der Haftungsinstitute hinterfragt und neu justiert.