Das Rechtsdenken Karl Bindings und die "Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens"
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Karl Binding gilt als einer der bedeutendsten deutschen Strafrechtler. Bekannt ist er vor allem für seine Normentheorie, in der er zwischen Sanktions- und Verhaltensnormen unterscheidet. Davon ausgehend lieferte er bedeutende Beiträge zur Strafrechtsdogmatik. Ungetrübt ist sein Ruhm jedoch nicht: In der »Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens« sprach er sich 1920 gemeinsam mit dem Psychiater Hoche für die Tötung kranker oder behinderter Menschen unter gewissen Bedingungen aus, was ihn in einen ideengeschichtlichen Kontext zu den Mordaktionen des NS-Staats wenige Jahre später setzt. Teilweise werden in der Literatur Zusammenhänge zwischen dieser Schrift und den juristischen Grundanschauungen Bindings gesehen. Die Arbeit analysiert die methodischen Grundlagen Bindings und seine Normentheorie. Anschließend beschäftigt sie sich mit dem Inhalt Binding / Hoches, ordnet die Schrift ideengeschichtlich ein und untersucht etwaige Zusammenhänge mit dem Rechtsverständnis Bindings.