Der anfängliche negative Marktwert in der Anlageberatung
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Der XI. Zivilsenat des BGH bejahte 2011 in der sog. »Ille-Entscheidung« die Aufklärungspflicht über den anfänglichen negativen Marktwert bei einem CMS Spread Ladder Swap. Auf das Urteil folgte eine kontroverse Diskussion in Instanzrechtsprechung und Literatur um den Begriff und die Folgen des anfänglichen negativen Marktwerts für die Anlageberatung. Seit 2015 sind weitere BGH-Entscheidungen ergangen, mittlerweile als Swap-Rechtsprechung bekannt. Der anfängliche negative Marktwert ist eine der zentralen Fragen des Kapitalanlageberatungsrechts in den letzten Jahren gewesen, ohne dass ein Ende der Diskussion in Sicht ist. Diese Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den anfänglichen negativen Marktwert in tatsächlicher und in rechtlicher Hinsicht aufzuarbeiten. Zu Beginn werden die wirtschaftswissenschaftlichen Grundlagen des anfänglichen negativen Marktwerts dargestellt. Die anschließende rechtliche Untersuchung hat nicht nur Swap-Verträge, sondern auch andere Finanzprodukte zum Gegenstand.