Internationale Verträge nach CISG (UN-Kaufrecht)
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Inhaltsübersicht: • Einleitung • Geltung des CISG • Flexibilität des CISG • Zustandekommen des Vertrags • Allgemeine Geschäftsbedingungen • Pflichten des Verkäufers • Rechtsbehelfe des Käufers • Pflichten des Käufers • Rechtsbehelfe des Verkäufers • Haftung auf Schadensersatz • Gefahrtragung • Fristen und Verjährung • Synopse CISG / BGB • Amtliche deutsche Übersetzung des CISG • Vertragsgesetz • Vertragsstaaten des CISG Das UN-Kaufrecht (im Folgenden: CISG) findet als deutsches Recht im grenzüberschreitenden Geschäftsverkehr Anwendung, also grundsätzlich bei allen Exportgeschäften, die eine Lieferung von Waren zum Gegenstand haben und auf die das deutsche Recht oder das Recht eines anderen Vertragsstaats zur Anwendung gelangt. Der deutsche Maschinenbau als stark exportorientierte Branche liefert seine Produkte in alle Welt. Die entsprechenden Lieferverträge sehen häufig deutsches Recht vor. Bei einer solchen Rechtswahl gilt zunächst nicht etwa BGB/HGB, sondern (soweit nicht ausdrücklich ausgeschlossen) das CISG mit seinen Vorgaben bzgl. des Abschlusses von Lieferverträgen sowie den Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien und den Rechtsfolgen eventueller Pflichtverletzungen. Vergleichbares gilt in dem bei Exportverträgen häufigen Fall, dass statt deutschem Recht Schweizer Recht vereinbart wird. In diesem Fall gilt ebenfalls vorrangig CISG, nachrangig das Schweizer Obligationenrecht. Dem CISG sind inzwischen 89 Staaten beigetreten (Stand 01.01.2018). Es stellt weltweit die umfassendste Vereinheitlichung des Kaufrechts dar. Die weltweite Akzeptanz steigt nach wie vor. Die Unternehmen des Maschinenbaus bzw. deren Berater sind daher gehalten, sich mit dem CISG auseinanderzusetzen.