Die Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 und die Rechtsstellung des Betroffenen
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Die Produktpiraterie stellt sämtliche Wirtschaftszweige mehr denn je vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Mit dem Institut der Grenzbeschlagnahme durch die Zollbehörden steht Rechteinhabern hierbei ein wirkungsvolles rechtliches Instrument zur Verfügung. Gleichzeitig birgt eine Grenzbeschlagnahme für Importeure die Gefahr, dass vermeintlich gefälschte Waren für einen längerfristigen Zeitraum unberechtigterweise festgehalten werden, bis rechtskräftig über die Frage der Rechtsverletzung entschieden ist. Die Arbeit untersucht, ob dem europäischen Gesetzgeber in dieser Situation bei der Ausgestaltung der Verordnung (EU) 608/2013 ein grundrechtskonformer Interessenausgleich zwischen Rechtsinhabern und Importeuren gelungen ist und beleuchtet mögliche Alternativlösungen, die eine fairere Verfahrensausgestaltung ermöglichen könnten.
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Die Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 und die Rechtsstellung des Betroffenen, Corin Gittinger
- Jazyk
- Rok vydání
- 2018
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Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Die Grenzbeschlagnahme nach der Verordnung (EU) Nr. 608/2013 und die Rechtsstellung des Betroffenen
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Corin Gittinger
- Vydavatel
- Nomos
- Rok vydání
- 2018
- ISBN10
- 3848750376
- ISBN13
- 9783848750375
- Série
- Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Produktpiraterie stellt sämtliche Wirtschaftszweige mehr denn je vor enorme wirtschaftliche Herausforderungen. Mit dem Institut der Grenzbeschlagnahme durch die Zollbehörden steht Rechteinhabern hierbei ein wirkungsvolles rechtliches Instrument zur Verfügung. Gleichzeitig birgt eine Grenzbeschlagnahme für Importeure die Gefahr, dass vermeintlich gefälschte Waren für einen längerfristigen Zeitraum unberechtigterweise festgehalten werden, bis rechtskräftig über die Frage der Rechtsverletzung entschieden ist. Die Arbeit untersucht, ob dem europäischen Gesetzgeber in dieser Situation bei der Ausgestaltung der Verordnung (EU) 608/2013 ein grundrechtskonformer Interessenausgleich zwischen Rechtsinhabern und Importeuren gelungen ist und beleuchtet mögliche Alternativlösungen, die eine fairere Verfahrensausgestaltung ermöglichen könnten.