Das Ausbildungskapazitätsrecht des Vorbereitungsdienstes
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Wer Jurist oder Lehrer werden möchte, muss nach dem erfolgreichen Hochschulstudium einen Vorbereitungsdienst absolvieren. Viele Bewerber werden jedoch nicht zum Referendariat zugelassen und müssen Wartezeiten in Kauf nehmen oder in ein anderes Bundesland wechseln. Bei der Zulassung zu Numerus-clausus-Fächern an den Hochschulen nehmen die Bewerber eine Ablehnung regelmäßig nicht ohne gerichtliche Überprüfung hin. Die Nichtzulassung zum Vorbereitungsdienst ist hingegen deutlich seltener Gegenstand gerichtlicher Entscheidungen. Das hat dazu geführt, dass die Grundsätze für die Studienplatzklagen mitunter ohne weiteres auf die Zulassung zum Vorbereitungsdienst angewandt wurden. Die Unterschiede zwischen einem Hochschulstudium und dem Vorbereitungsdienst verbieten das jedoch. Die vorliegende Arbeit zeigt auf, woraus sich der Anspruch auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst ergibt, nach welchen Maßgaben er eingeschränkt werden kann und nach welchen Kriterien die Plätze zu vergeben sind. Dabei werden die Regelungen der Länder umfassend überprüft.