DARUM KEINE STEUER-REFORM! – DIE DELIKTSCHULD VERFASSUNGSWIDRIGER „GRÜNDE“ UND SOZIALER VERWERFUNGEN IHRER POLITISCHEN UNTERLASSUNG
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SOZIALEXPERTEN WIE PROFESSOR STEFAN SELL VON DER HOCHSCHULE KOBLENZ VERMUTEN HINTER DEM VORGEHEN DER BUNDESREGIERUNG NOCH EINEN ANDEREN GRUND: DROHENDE EINBUSSEN BEI DER EINKOMMENSTEUER. DENN AUS DEM HARTZ-IV-SATZ LEITET SICH DER GRUNDFREIBETRAG AB, ALSO DER BETRAG, BIS ZU DEM KEINE EINKOMMENSTEUER GEZAHLT WERDEN MUSS. WÜRDE DER HARTZ-IV-SATZ BEI 571 EURO STATT BEI 416 EURO LIEGEN, WÜRDE SICH DER FREIBETRAG BEI JEDEM EINKOMMENSTEUERPFLICHTIGEN UM 1.860 EURO PRO JAHR ERHÖHEN. NACH „MONITOR“-BERECHNUNGEN WÜRDE DER FISKUS DADURCH RUND 15 MRD. EURO PRO JAHR VERLIEREN. SOZIALEXPERTE SELL HÄLT DIES FÜR DEN ZENTRALEN GRUND, „WARUM DIE POLITIK EINE ANHEBUNG DER HARTZ-IV-SÄTZE SCHEUT WIE DER TEUFEL DAS WEIHWASSER“. LAUT “MONITOR” ENTGEHEN DEN HARTZ-IV-EMPFÄNGERN UND RENTNERN DURCH DEN SATZ VON 416 STATT 571 EURO ZEHN MILLIARDEN EURO PRO JAHR. DEM BERICHT NACH GEHEN EXPERTEN DAVON AUS, DASS DIE REGIERUNG DEN HARTZ-IV-SATZ AUCH DESWEGEN KLEINHÄLT, WEIL DER GRUNDFREIBETRAG – BIS ZU DEM MAN KEINE EINKOMMENSTEUER ZAHLEN MUSS – DARAN GEKOPPELT SEI. DAS HEISST: EIN HÖHERER HARTZ-IV-SATZ WÜRDE VIELEN MENSCHEN STEUERN SPAREN – UND DEM STAAT EINNAHMEVERLUST BESCHEREN.