Die Patentverletzung durch additive Fertigung (3D Druck)
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Das Werk untersucht, welcher Akt der Herstellung mittels additiver Fertigung eine Patentverletzung begründen kann und kommt zum Schluss, dass bei Erzeugnispatenten, die keine Patentmerkmale mit Bezug zu spezifischen Materialien haben, das Erstellen der Druckdatei bereits eine unmittelbare Patentverletzung darstellen kann. Die Technologie der additiven Fertigung zeigt klar das komplexe Zusammenspiel von analoger und digitaler Welt: Das patentierte Erzeugnis liegt sowohl digital als auch physisch vor. Informationstheoretische Methoden beleuchten, inwiefern diese zwei Erscheinungsformen voneinander ab- und zusammenhängen. Das dabei entwickelte Modell zur Erfassung des Sachverhalts in die Ebenen strukturelle, syntaktische und semantische Information vermittelt hierfür ein besseres Verständnis. Mittels eines in dieser Arbeit vorgeschlagenen Tests kann beurteilt werden, ob eine gegebene Druckdatei eines Erzeugnispatents unmittelbar patentverletzend ist oder ob die mittelbare Patentverletzung als einschlägige Rechtsnorm heranzuziehen ist. Die Arbeit ist für den Professor Walter Hug Preis vorgeschlagen, der von der gleichnamigen Stiftung in St. Gallen, Schweiz, vergeben wird.