Inklusive Weiterentwicklung der Pflegekinderhilfe
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Pflegefamilien haben in unserer Gesellschaft einen fast ebenso festen Platz wie die „traditionelle Familie“. Schon immer stellte die Unterbringung von Kindern in einer anderen Familie ein akzeptiertes Lösungsmodell dar, wenn ein Aufwachsen in ihrer Herkunftsfamilie nicht möglich war. Das Recht der Kinder- und Jugendhilfe hat sich dieses Modell zu Eigen gemacht, um die Unterbringung in einer Pflegefamilie als Sozialleistung vorhalten zu können. In den letzten Jahren bzw. Jahrzehnten hat die Pflegekinderhilfe rasante Veränderungen erfahren, die sich in einer Vielzahl von unterschiedlichen, teils sehr ausdifferenzierten Modellen ausdrückt. Damit soll insbesondere für Kinder mit besonderen Bedürfnissen Zugang zu einem Aufwachsen in Familie geschaffen werden. Familien wie Pflegefamilien sind per se inklusive Gemeinschaften. Im besten Fall bahnen sie ihren Angehörigen einen ebenso inklusiven Weg am Leben in der Gesellschaft. Das Interesse an der Familie als Ort des sicheren und entwicklungsförderlichen Aufwachsens von Kindern mit besonderen Bedürfnissen ist dementsprechend groß. Dennoch werden junge Menschen mit Behinderungen trotz ihrem Bedürfnis nach konstanten Betreuungs- und Bezugspersonen selten in Pflegefamilien vermittelt, sondern insbesondere bei körperlicher oder geistiger Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe (Sozialhilfe) in einer Heimeinrichtung untergebracht. Teilhabe am Leben in einer Familie wird ihnen somit verwehrt, Inklusion nicht umgesetzt.