ANALYSEN/EURE HOHEIT … DAS NIEDERTRÄCHTIGE MASKULINUM IMPERIUM – ANALYSEN (IV) – KENNZEICHEN „StG“
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Die „‚Rechtfertigung‘ der Gewalt“ kennt viele Formen, die „Trivialisten" kleiden sich in Uniformen: Natürlich sind der ANWENDUNG RECHTMÄSSIGER GEWALT äußerst enge Grenzen gesetzt: Lediglich der Einzelfall kann eine AUSNAHME RECHTMÄSSIGER GEWALTANWENDUNG gegenüber der REGEL zu deren Unterbindung rechtfertigen. In diesem Sinne, kann jeder standardisierte oder/und jeder im AUGENBLICK DES ENTSTEHENS UNTER DIE REGEL FALLENDE SACHVERHALT UNTER DEM ASPEKT SEINER JEWEILIGEN BESONDERHEITEN BETRACHTET, gerade mit dessen Eigentümlichkeiten ALS TATBESTAND DIE AUSNAHME UND SOMIT GEWALTANWENDUNG IN JEDEM FALLE RECHTFERTIGEN: “Ausnahmen zum Gewaltverbot werden dann die Bedingungen der Gewalt später.“ (Zitat: Friedrich Hacker, Terror) “Ich glaube eben deshalb darauf hinweisen zu müssen, daß die besonders gefährlichen Formen der Gewalt eben nur diejenigen sind, die ihre Rechtfertigung entweder schon vorher haben oder diese im Augenblick der Tat erhalten.“