Rücktritt und verbraucherschützender Widerruf
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Bis zur Umsetzung der europäischen Verbraucherrechterichtlinie in das BGB verwies § 357 BGB hinsichtlich der Folgen der Ausübung des verbraucherprivatrechtlichen Widerrufsrechts auf das Rücktrittsfolgenrecht in §§ 346 ff. BGB. Der nationale Gesetzgeber hat sich dann im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie dazu entschlossen, die Widerrufsfolgen separat zu regeln. Das deutsche Recht verfügt nun über ein eigenständiges Reglement zur Rückabwicklung nach dem Widerruf der Willenserklärung. Jonas David Brinkmann nimmt in seiner Arbeit eine Bewertung dieser gesetzgeberischen Entscheidung vor. Er geht insbesondere der Frage nach, ob es für die einzelnen voneinander abweichenden Regelungen im Feld der Rückabwicklung nach Rücktritt respektive Widerruf sachliche Argumente gibt. Dazu unternimmt er nichts weniger als den Versuch einer Systematisierung des diffizilen Rücktritts- und Widerrufsrechts und der entsprechenden Rechtsfolgen. Im Ergebnis wird die »Entkopplung« des Rücktritts- und Widerrufsfolgenrechts als zweckmäßig eingestuft.