Verhaltensgerecht
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Die rechtswissenschaftliche Dissertation beschäftigt sich mit verschiedenen Modellen, mit denen die unbestimmten Rechtsbegriffe des § 2 Tierschutzgesetz konkretisiert werden. Das Tierschutzgesetz verpflichtet den Tierhalter, ein Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen zu ernähren, zu pflegen und verhaltensgerecht unterzubringen. Was „artgemäß“ und „verhaltensgerecht“ ist, muss durch Konkretisierung festgelegt werden. Nach der Gesetzeshistorie soll diese Konkretisierung durch Rechtsverordnungen erfolgen. Doch auch untergesetzliche Gutachten sowie wissenschaftliche Aussagen tragen zu einer Konkretisierung bei. Näher in den Blick genommen werden in dieser Arbeit die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung sowie das Gutachten über Mindestanforderungen an die Haltung von Säugetieren. Die Übereinstimmung dieser Konkretisierungsmodelle mit den Vorgaben des Tierschutzrechts ist nicht immer gegeben.