Energierecht
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Das Zusammenspiel von Energierecht und Energiewirtschaft besitzt eine lange Historie, denn Industrieländer waren stets auf eine sichere Energieversorgung angewiesen, um den Produktionsprozess am Laufen zu halten und die Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen. In der Vergangenheit trat dabei der Staat so als Garant für eine sichere Energieversorgung auf, die als Teil der modernen staatlichen Daseinsvorsorge verstanden wurde. Durch die besonderen Eigenschaften von Energie mangelte es allerdings aus technischen Gründen an Wettbewerb unter den leitungsgebundenen Energielieferanten. Der Bau und die Unterhaltung von Energieversorgungsleitungen sind bis heute sehr kost-spielig. In der sicheren Energieversorgung für Industrie und Privathaushalte wurde in der Vergangenheit eine wichtige staatliche Aufgabe gesehen, die am besten durch ein öffentlich-rechtliches, eher monopolistisches Energierecht erfüllt werden konnte. Wettbewerbssituationen mit Ausfallrisiko waren danach nicht erstrebenswert. Bis heute sind deshalb große Energieversorger häufig staatlichen Ursprungs, auch wenn sie sich inzwischen privatisiert ha-ben und als „Global Player“ auftreten. Durch die Europäisierung der Ener-giemärkte hat inzwischen der Wettbewerb über die Europäische Union (EU) Einzug in die Energiewirtschaft gehalten. Der einheitliche Wirtschaftsraum der Europäischen Union (EU) führt hier zu einer Liberalisierung der Ener-giemärkte, und Deutschland ist Teil des europäischen Energiebinnenmarktes.