Naturschutzrecht und Städtebaurecht
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Die Bundesfachtagung Naturschutzrecht, die in zweijährigem Turnus gemeinsam vom Bundesverband Beruflicher Naturschutz (BBN) und dem Fachgebiet Landschaftsentwicklung / Umwelt- und Planungsrecht (Universität Kassel) veranstaltet wird, fand 2017 zum dritten Mal statt. Schwerpunkt und Titel der Veranstaltung, die am 21. und 22. September 2017 im Musiksaal der Universität Kassel durchgeführt wurde, war das Verhältnis von Naturschutzrecht und Städtebaurecht. In verschiedenen Vorträgen wurden Themen behandelt wie „Entwicklungslinien des Verhältnisses von Naturschutz- und Städtebaurecht“, „Naturschutzbelange in der Bauleitplanung“, das „Leitbild der doppelten Innenentwicklung“, „Naturschutz als Gegenstand von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen und von städtebaulichen Verträgen“ oder „Naturschutz bei der Vorhabenzulassung in §§ 34 und 35 BauGB“. Ergänzt wurde das Hauptthema durch Vorträge zu weiteren aktuellen Entwicklungen im Naturschutzrecht, zunächst in Form eines generellen Überblicks, weiter speziell im Kontext Infrastrukturvorhaben und schließlich fokussiert auf den Habitat- und Artenschutz in der Vorhabenrealisierung. Der Schlussvortrag mit dem Titel „Umweltprüfung in der Bauleitplanung – ein wirksames Instrument für mehr Naturschutz?“ führte dann wieder zum Schwerpunkt „Städtebau“ zurück.