Rechtsdienstleistungen durch Factoringinstitute
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Das Buch von Steidte-Megerlin zeigt ausführlich die Rechtsdienstleistungsbefugnisse von in Deutschland zugelassenen Factoringinstituten nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) auf und überprüft deren Forderungseinzug und „Mischformen“ des Factoring auf eine Erlaubnispflicht nach § 10 Abs. 1 Ziff. 1 RDG (Inkassoerlaubnis). Dafür hat Steidte-Megerlin zunächst eine ausführliche Einordnung des breiten Tätigkeitsspektrum von Factoringinstituten, wie z. B. rechtliche Beratungen in Absatz- und Investitionsfragen, Solvenzüberwachung von Debitoren und außergerichtliche und gerichtliche Forderungsbeitreibung, vorgenommen sowie die Mischformen des Factoring definiert und zusammengestellt. Das Buch setzt sich dabei ausführlich mit den vom Gesetzgeber gesetzten Grenzen und Rechtsfolgen bei entsprechenden Verstößen, insbesondere eines Tätigwerdens ohne Registrierung, auseinander. Im Mittelpunkt steht die Prüfung der Wirksamkeit der dem Factoring zugrunde liegenden Forderungsabtretungen.