Audiovisuelle Medienrechte an Profisportveranstaltungen am Beispiel der Deutschen Fußballbundesliga
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Die Gesamteinnahmen aus der medialen Vermarktung der Fußball Bundesliga belaufen sich aktuell auf ca. EUR 1,4 Mrd. pro Saison; im Vergleich dazu lagen die jährlichen Gesamteinnahmen aus den Fernsehrechten in den Anfangsjahren der Bundesliga 1965/66 bei umgerechnet ca. EUR 333.000. Trotz dieser Entwicklung sehen weder die nationale noch die europäische Rechtsordnung spezielle Vorschriften zum Schutze von Profisportveranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf deren audiovisuelle Verwertung, vor. Die Untersuchung verdeutlicht, dass weder das Eigentum noch das Urheberrecht sowie die Persönlichkeitsrechte den audiovisuellen Sportmedienrechten als taugliche Rechtsgrundlage dienen und dass sich auch die von der Rechtsprechung insoweit herangezogenen Rechtspositionen des Hausrechts, des Lauterkeitsrechts sowie des Deliktsrechts als bloß lückenhafte Behelfslösungen erweisen, so dass die Schaffung eines sondergesetzlichen Sportveranstaltungsschutzrechts – vorzugsweise auf Unionsebene – unabdingbar erscheint.
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Audiovisuelle Medienrechte an Profisportveranstaltungen am Beispiel der Deutschen Fußballbundesliga, Julien Zinnecker
- Jazyk
- Rok vydání
- 2019
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Platební metody
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- Titul
- Audiovisuelle Medienrechte an Profisportveranstaltungen am Beispiel der Deutschen Fußballbundesliga
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Julien Zinnecker
- Vydavatel
- Nomos
- Rok vydání
- 2019
- ISBN10
- 3848757109
- ISBN13
- 9783848757107
- Série
- Schriften zum geistigen Eigentum und zum Wettbewerbsrecht
- Kategorie
- Skripta a vysokoškolské učebnice
- Anotace
- Die Gesamteinnahmen aus der medialen Vermarktung der Fußball Bundesliga belaufen sich aktuell auf ca. EUR 1,4 Mrd. pro Saison; im Vergleich dazu lagen die jährlichen Gesamteinnahmen aus den Fernsehrechten in den Anfangsjahren der Bundesliga 1965/66 bei umgerechnet ca. EUR 333.000. Trotz dieser Entwicklung sehen weder die nationale noch die europäische Rechtsordnung spezielle Vorschriften zum Schutze von Profisportveranstaltungen, insbesondere im Hinblick auf deren audiovisuelle Verwertung, vor. Die Untersuchung verdeutlicht, dass weder das Eigentum noch das Urheberrecht sowie die Persönlichkeitsrechte den audiovisuellen Sportmedienrechten als taugliche Rechtsgrundlage dienen und dass sich auch die von der Rechtsprechung insoweit herangezogenen Rechtspositionen des Hausrechts, des Lauterkeitsrechts sowie des Deliktsrechts als bloß lückenhafte Behelfslösungen erweisen, so dass die Schaffung eines sondergesetzlichen Sportveranstaltungsschutzrechts – vorzugsweise auf Unionsebene – unabdingbar erscheint.