Die versicherungsrechtliche Absicherung des Blut- und Organspenders
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Die Autorin untersucht die Absicherung von Lebendspendern von Blut und Organen im deutschen Sozial- und Privatversicherungsrecht unter Zugrundelegung der wesentlichen Neuregelungen durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes vom 21.7.2012. Die Absicherung des Spenders wird durch die Krankenversicherung des Empfängers der Spende und durch die gesetzliche Unfallversicherung sichergestellt. Die Arbeit widmet sich der Absicherung des Spenders bei gesetzlicher und privater Krankenversicherung des Empfängers. Im Unfallversicherungsrecht bildet die Untersuchung des neu eingefügten Versicherungsfalls gem. § 12a SGB VII einen Schwerpunkt. Überprüft wird außerdem die Organisation und Finanzierung des Unfallversicherungsschutzes. Gegenstand der Arbeit ist die Frage, ob eine klare, rechtssichere und interessengerechte Absicherung geschaffen wurde, die sich in das jeweilige Versicherungssystem einfügt und zugleich eine stimmige Gesamtregelung darstellt.