Die Pflicht zum Produktrückruf gemäß § 823 Abs. 1 BGB unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung
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Die Problematik der Produktrückrufe wird in der Rechtswissenschaft schon mehrere Jahre diskutiert. Seit der Pflegebetten-Entscheidung des BGH im Jahr 2008 lebt die Diskussion darüber wieder auf. Die zivilrechtlichen Aspekte dieser Problematik sind aber noch weitgehend ungeklärt. Die vorliegende Arbeit hinterfragt zunächst, ob zur Lösung der Rückrufproblematik ein Rückgriff auf das Deliktsrecht notwendig ist. Danach wird diskutiert, ob das deutsche Deliktsrecht eine dogmatische Grundlage für die Anerkennung einer Rückrufpflicht bieten kann. Anschließend daran ist zu beantworten, unter welchen Voraussetzungen eine deliktische Rückrufpflicht anzunehmen ist und wie die mit einem Rückruf verbundenen Kosten zwischen Hersteller, Produktbenutzer und Zulieferer zu verteilen sind. Abschließend werden die haftungsrechtlichen Konsequenzen eines Rückrufs und die Beweislastverteilung im Prozess wegen Verletzung einer Rückrufpflicht behandelt.