Deutschland, das Osmanische Reich und die Armenische Frage
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Obgleich die zwangsweise Umsiedlung von Zivilisten aus sicherheitskritischen Gebieten bis weit ins 20. Jahrhundert weltweit als probates und legitimes Mittel zur Befriedung galt, wird die Aussiedlung der Armenier während des Ersten Weltkriegs in der öffentlichen Wahrnehmung als „Völkermord“ etikettiert und politisch ausgeschlachtet. Die armenische Diaspora und ihre Lobbygruppierungen nutzen jede Gelegenheit das konstruierte Szenario eines Genozids abzurufen, um die Türkei politisch unter Druck zu setzen und um materielle Konzessionen zu erwirken. 2016 beugte sich der Deutsche Bundestag dem Druck armenischer Lobbygruppierungen und forderte die türkische Regierung auf die Umsiedlung der Armenier als Genozid anzuerkennen. Dieser Bundestagsbeschluss leistete der aus ethisch-moralischen Gesichtspunkten fragwürdigen Kampagne armenischer Lobbygruppierungen nicht nur Vorschub, sondern führte bei seriösen Historikern zu großer Verwunderung: Trug Deutschland als Verbündeter des Osmanischen Reichs bei der Umsiedlung der Armenier keine Mitverantwortung? Stand denn die osmanische Heeresleitung nicht stark unter dem Einfluss hunderter deutscher Militärberater? Welche Rolle spielten deutsche Generäle, die im osmanische Heer über Befehlsgewalt verfügten? Und durfte sich der Bundestag überhaupt ein mahnendes Urteil gegenüber der Türkei erlauben, wenn Berlin bis heute die Anerkennung des Völkermordes an den Hereros in Südwestafrika (Namibia) leugnet und einer Aufarbeitung dieses Ereignisses ausweicht, das nur wenige Jahre vor der Zwangsumsiedlung der Armenier stattfand? Verständlich und zielgerichtet geht die Autorin Boran-Krüger diesen Fragen nach und deckt die Verstrickungen der deutschen Militärs akribisch auf. In einem komparativen Ansatz setzt die Autorin das Vorgehen der deutschen Besatzungsmacht im besetzten Belgien und die genozidale Behandlung der Hereros im heutigen Namibia mit der Aussiedlung der Armenier im Osmanischen Reich gegenüber und füllt eine große Forschungslücke.