Die Korrektur von offenbaren Unrichtigkeiten im digitalisierten Besteuerungsverfahren
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Das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 18.07.2016 legt den Grundstein für eine vollständig automatisierte Steuerveranlagung. In Zukunft wird es bei einem Großteil der Veranlagungen an einem menschlichen Bearbeiter fehlen. Dieser Paradigmenwechsel führt unweigerlich zu einer Veränderung der Fehlerarten und Fehlerhäufigkeiten im Veranlagungsverfahren. Auch auf die Verlagerung dieser Fehlerrisiken gibt das Modernisierungsgesetz eine Antwort. Mit § 173a AO fand eine neue Korrekturvorschrift Eingang in die Abgabenordnung. Dies gibt Anlass, die Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Steuerrecht und im allgemeinen Verwaltungsrecht neu zu überdenken. Johanna Wernthaler unterwirft §§ 129, 173a AO einerseits und § 42 VwVfG andererseits einer tiefgehenden rechtlichen Untersuchung und deckt Reformbedürfnisse auf.