Schiedsvereinbarung und Privatrecht
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Die Schiedsvereinbarung befindet sich auf der Grenze zwischen Privat- und Prozessrecht. Entsprechend ist ihre Rechtsnatur bis heute umstritten. Der Autor arbeitet zunächst eine Methode zur Qualifikation verfahrensbezogener Verträge heraus, um darauf aufbauend eine Verortung der Schiedsvereinbarung vorzunehmen. Dabei zeigt sich, dass die Bestimmung der Rechtsnatur nicht ohne die Bestimmung der Wirkungen der Schiedsvereinbarung gelingen kann. Es werden die maßgeblichen Wirkungen, insbesondere die Gestaltungs- und Verpflichtungswirkungen, umfassend und detailliert herausgearbeitet. Dem praktischen Anspruch der Arbeit entsprechend, werden auch die Klagbarkeit und die Möglichkeiten eines Schadensersatzes sowie weitere privatrechtliche Folgen untersucht. Untersuchungsgegenstand ist dabei stets eine Muster-Schiedsvereinbarung mit dem in der Praxis üblichen Mindestinhalt, die der Autor im Ergebnis als einen rein aus prozessualen Elementen zusammengesetzten Vertrag, mithin als Prozessvertrag, einordnet.