Strafbarkeit des Kick-back-Vorgangs in der öffentlichen Auftragsvergabe
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Die staatliche Beschaffungstätigkeit ist korruptionsanfällig. Eine Sonderform der Korruption ist das „Kick-back“. Dabei handelt es sich um eine in den Auftragspreis inkludierte Zuwendung eines Unternehmenshandelnden an einen Bediensteten des vergebenden öffentlichen Auftraggebers für eine Bevorzugung im Vergabeverfahren. Kick-backs schädigen sowohl das staatliche Vermögen als auch den Leistungswettbewerb. Die öffentliche Auftragsvergabe muss daher mit einer wirksamen Prävention durch das Vergaberecht und einer umfassenden Sanktionsandrohung durch das Strafrecht vor Kick-backs geschützt werden. Der Autor untersucht, inwieweit das Vergabe- und das Strafrecht dieser Aufgabe gerecht werden. Er analysiert das Vergaberecht nach Präventions- und Missbrauchspotenzialen sowie die Strafbarkeitsrisiken für an der Vergabe mitwirkende Bedienstete des Auftraggebers. Darauf aufbauend entwickelt er Vorschläge für eine intensivere Bekämpfung von Kick-backs, unter anderem einen Sonderstraftatbestand. Der Autor hat den Wolf-Rüdiger-Bub-Preis für seine hervorragende Dissertation vom Verein der Freunde und Förderer der Juristischen Fakultät der Universität Potsdam erhalten. Die herausragende wissenschaftliche Arbeit wurde zudem mit dem International Public Procurement Award 2021 ausgezeichnet.