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Strafprozessuale Rechte des Verletzten in der Europäischen Union

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Gesetzesreformen zur Stärkung der strafprozessualen Rechte von Verletzten und insbesondere zur Befriedigung eines privaten Genugtuungsinteresses im Strafprozess liegen international im Trend. Die Arbeit untersucht, ob dieser Ansatz, die Bedürfnisse von Straftatopfern primär im Strafprozess zu erfüllen, rechtstheoretisch und rechtspraktisch überzeugt. Dazu beleuchtet sie die Vorgaben der EU zu Opferrechten unter Einbezug der kompetenzrechtlichen und rechtspolitischen Rahmenbedingungen und analysiert sodann rechtsvergleichend die Umsetzbarkeit der supranationalen Vorgaben auf mitgliedstaatlicher Ebene. Die Untersuchung zeigt, dass der Strafprozess rechtstraditionsübergreifend nicht auf die Befriedigung eines privaten Genugtuungsinteresses ausgelegt ist, die konsequente Berücksichtigung dieses Interesses im Strafprozess auch de lege ferenda nicht friktionsfrei möglich, verfassungsrechtlich nicht zwingend und zudem aus Verletztensicht kaum befriedigend wäre. Basierend auf diesen Erkenntnissen entwickelt die Arbeit deshalb ein grundlegend neues Konzept, das die widerstreitenden Interessen ausgleichen könnte und den Realitäten des EU-Mehrebenen-Systems gerecht würde: den Vorschlag eines additiven Betroffenenforums. Ausgezeichnet mit dem Ernst Rabel Preis der Deutschen Gesellschaft für Rechtsvergleichung.

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