Hinweisgeberschutzgesetz
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Das Hinweisgeberschutzgesetz stellt für eine Vielzahl von Unternehmen neue bzw. erstmals kodifizierte Anforderungen auf, die mit einem nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand verbunden sind. Verstöße werden empfindlich sanktioniert. Unternehmen sind zwar seit einiger Zeit auf Basis der ergangenen Rechtsprechung angehalten, sich mit der Thematik zu beschäftigen, durch die Verkündung des Gesetzes erhält das Thema jedoch neue Relevanz. Auch Unternehmen, die diesen bisher nicht umgesetzt haben, müssen sich nun mit dem Hinweisgeberschutz beschäftigen. Einen neuen Gesetzestext zu erfassen und die korrekten Handlungsanweisungen abzuleiten, ist selbst für Personen mit juristischem Hintergrund nicht immer einfach. Als Hilfsmittel steht häufig nur die Gesetzesbegründung zur Verfügung. Die jeweils relevanten Materialien herauszufinden, zuzuordnen und zu verstehen kostet jedoch Zeit, die im Unternehmensalltag häufig nicht zur Verfügung steht. Das durchaus turbulente Gesetzgebungsverfahren bis zum verkündeten Hinweisgeberschutzgesetz verstärkt die bestehenden Unsicherheiten. Die Textausgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes punktet mit Vollständigkeit, Aktualität und Übersichtlichkeit. Den jeweiligen Paragrafen ist die Gesetzesbegründung zugeordnet. Einführende und erläuternde Worte des Herausgebers ermöglichen eine praxisnahe und verständliche Einordnung. Abgerundet wird die Textausgabe durch eine Synopse, die die Änderungen auf dem Weg vom Entwurf bis zum verkündeten Gesetz kenntlich macht.