Der Vorbehalt menschlicher Entscheidungen im Arbeitsverhältnis
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»Künstliche Intelligenz« ist der Wegbereiter der modernen Arbeitswelt. Die Arbeit nimmt sich dieses Strukturwandels an und leuchtet Zulässigkeit und Grenzen des Einsatzes algorithmischer Systeme im Rahmen arbeitsrechtlicher Entscheidungsprozesse aus. Als Ausgangspunkt dient Art. 22 DSGVO, in dessen arbeitsrechtlichem Zuschnitt sich das Algorithmisierungspotential klassischer Arbeitgeberentscheidungen materialisiert. Die Arbeit setzt einen weiteren Schwerpunkt auf das Pflichtenprogramm im Hinblick auf den bloß entscheidungsvorbereitenden KI-Einsatz. Ausgehend von § 26 Abs. 1 BDSG werden die strengen Anforderungen an eine Entkräftung der Ausschließlichkeit herausgearbeitet. Darüber hinaus identifiziert die Arbeit in bestimmten Konstellationen ein Verbot der automatisierten Vor-Entscheidung. Die im Kriterium der Ausschließlichkeit angelegte Risikoverteilung nimmt die Arbeit schließlich zum Anlass, die individual- und betriebsverfassungsrechtlichen Absicherungsmöglichkeiten zu analysieren.