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Zur Haftung des Beliehenen

– zugleich ein Beitrag zum aktuellen Stand der Beleihung in der Rechtswissenschaft und zu den Grundsätzen des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses –

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Die Beleihung ist ein anerkanntes Rechtsinstitut, das über die Jahre hinweg viele Diskussionen ausgelöst hat. Während die verwaltungsrechtliche Diskussion durch diese Themen belebt wurde, blieb die Haftungsfrage unzureichend geklärt. Allgemein wird akzeptiert, dass im Schadensfall innerhalb eines Beleihungsrechtsverhältnisses die mittelbare Staatshaftung nach § 839 BGB und Art. 34 GG relevant ist. Der Staat wird somit durch Art. 34 GG zum Haftungssubjekt. Im Jahr 2010 stellte das BVerwG fest, dass eine Haftungsregelung zwischen Beleihendem und Beliehenem einer gesetzlichen Grundlage bedarf, andernfalls kann der Staat keinen Rückgriff nehmen. Obwohl die Rechtsprechung in bestimmten Fällen ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bürger und Staat anerkannt hat, wurde die Möglichkeit des Regresses im Kontext von Beleihungsrechtsverhältnissen nicht in Betracht gezogen. Diese Studie untersucht die Grundsätze der Beleihung und des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses und beleuchtet die Frage, ob in einem Beleihungsrechtsverhältnis, sofern die Haftungsfrage nicht spezialgesetzlich geregelt ist, über das Haftungsinstitut des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses Regress beim Beliehenen genommen werden kann.

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Zur Haftung des Beliehenen, Anna Kristina Wiehen

Jazyk
Rok vydání
2023
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Titul
Zur Haftung des Beliehenen
Podtitul
– zugleich ein Beitrag zum aktuellen Stand der Beleihung in der Rechtswissenschaft und zu den Grundsätzen des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses –
Jazyk
německy
Rok vydání
2023
ISBN10
3339133689
ISBN13
9783339133687
Série
Anotace
Die Beleihung ist ein anerkanntes Rechtsinstitut, das über die Jahre hinweg viele Diskussionen ausgelöst hat. Während die verwaltungsrechtliche Diskussion durch diese Themen belebt wurde, blieb die Haftungsfrage unzureichend geklärt. Allgemein wird akzeptiert, dass im Schadensfall innerhalb eines Beleihungsrechtsverhältnisses die mittelbare Staatshaftung nach § 839 BGB und Art. 34 GG relevant ist. Der Staat wird somit durch Art. 34 GG zum Haftungssubjekt. Im Jahr 2010 stellte das BVerwG fest, dass eine Haftungsregelung zwischen Beleihendem und Beliehenem einer gesetzlichen Grundlage bedarf, andernfalls kann der Staat keinen Rückgriff nehmen. Obwohl die Rechtsprechung in bestimmten Fällen ein verwaltungsrechtliches Schuldverhältnis zwischen Bürger und Staat anerkannt hat, wurde die Möglichkeit des Regresses im Kontext von Beleihungsrechtsverhältnissen nicht in Betracht gezogen. Diese Studie untersucht die Grundsätze der Beleihung und des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses und beleuchtet die Frage, ob in einem Beleihungsrechtsverhältnis, sofern die Haftungsfrage nicht spezialgesetzlich geregelt ist, über das Haftungsinstitut des verwaltungsrechtlichen Schuldverhältnisses Regress beim Beliehenen genommen werden kann.