Die Kohärenz der Rechtsordnung
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Die Rechtsordnung soll kohärent sein, das heisst eine logische, widerspruchs- und möglichst lückenlose Einheit bilden. Um diese Kohärenz herzustellen, kommen die juristischen Methoden zum Einsatz. Diese haben direkte Auswirkungen auf die Rechte und Pflichten der betroffenen Personen, die je nach Vorrangregel, je nach Auslegungsmethode, je nach Konfliktnorm ein Gerichtsverfahren gewinnen oder verlieren können. So war es Ernst Schubert und Elisabeth Reinhardt wegen der Schubert-Praxis verwehrt, einen Kaufvertrag über ein Grundstück in Brissago abzuschliessen. Die juristischen Methoden führen also unter Umständen sogar zu einer Einschränkung von Grundrechten wie der Rechtsgleichheit oder der Eigentumsgarantie. Deshalb müssen sie verfassungsrechtlich legitimiert sein. Die vorliegende Abhandlung prüft, ob dies der Fall ist und stellt prägnant und mit konkreten Beispielen die juristischen Methoden und den Aufbau der Rechtsordnung in den verfassungsrechtlichen Kontext.