Eine Frage der Tatidentität: Die Auswirkung der Beweisabnahme nach Art. 343 StPO auf das Anklageprinzip
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Ergibt die unmittelbare Beweisabnahme in der Hauptverhandlung einen von der Anklageschrift abweichenden Sachverhalt, können Unmittelbarkeitsprinzip und Anklagegrundsatz nicht uneingeschränkt nebeneinander bestehen. Es stellt sich die Frage, wie dieses Spannungsfeld gelöst werden kann. Literatur und Rechtsprechung haben dieser Thematik trotz grosser praktischer Relevanz kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Die vorliegende Arbeit von Romana Meister machte sich zum Ziel, dies zu ändern, und beleuchtet die Fragestellung genauer. Konkret wird dargelegt, dass sich das Problem trotz möglicher Flexibilität der Anklage de lege lata nicht vollends lösen lässt und vielmehr der Begriff der Tatidentität ausgelegt werden muss. Dabei wird ein Grundsatz zu dessen Bestimmung aufgestellt, welcher das Spannungsfeld zugunsten der Unmittelbarkeit lösen soll.
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Eine Frage der Tatidentität: Die Auswirkung der Beweisabnahme nach Art. 343 StPO auf das Anklageprinzip, Romana Meiser
- Jazyk
- Rok vydání
- 2023
Doručení
Platební metody
2021 2022 2023
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- Titul
- Eine Frage der Tatidentität: Die Auswirkung der Beweisabnahme nach Art. 343 StPO auf das Anklageprinzip
- Jazyk
- německy
- Autoři
- Romana Meiser
- Vydavatel
- Schulthess Juristische Medien
- Rok vydání
- 2023
- ISBN10
- 3725597766
- ISBN13
- 9783725597765
- Série
- Impulse zur praxisorientierten Rechtswissenschaft
- Kategorie
- Právní literatura
- Anotace
- Ergibt die unmittelbare Beweisabnahme in der Hauptverhandlung einen von der Anklageschrift abweichenden Sachverhalt, können Unmittelbarkeitsprinzip und Anklagegrundsatz nicht uneingeschränkt nebeneinander bestehen. Es stellt sich die Frage, wie dieses Spannungsfeld gelöst werden kann. Literatur und Rechtsprechung haben dieser Thematik trotz grosser praktischer Relevanz kaum Aufmerksamkeit gewidmet. Die vorliegende Arbeit von Romana Meister machte sich zum Ziel, dies zu ändern, und beleuchtet die Fragestellung genauer. Konkret wird dargelegt, dass sich das Problem trotz möglicher Flexibilität der Anklage de lege lata nicht vollends lösen lässt und vielmehr der Begriff der Tatidentität ausgelegt werden muss. Dabei wird ein Grundsatz zu dessen Bestimmung aufgestellt, welcher das Spannungsfeld zugunsten der Unmittelbarkeit lösen soll.