Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - SGB III - Arbeitsförderung
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Das Sozialgesetzbuch III (SGB III) ist ein Teil des deutschen Sozialrechts, dass sich mit der Arbeitsförderung und der Förderung von Beschäftigungsmöglichkeiten für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer befasst. Das SGB 3 enthält Vorschriften für die Arbeitslosenversicherung, die aktive Arbeitsmarktpolitik und die Förderung der beruflichen Weiterbildung. Ziel des SGB III ist es, Arbeitslosigkeit zu vermeiden, Arbeitsplätze zu schaffen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu verbessern. Zu den Leistungen, die im Rahmen des SGB III erbracht werden, gehören unter anderem die Arbeitslosenversicherung, das Arbeitslosengeld, die Vermittlung von Arbeitsplätzen, die Förderung von Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung und die Förderung von Existenzgründungen.