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Zwischengemeindliche Konfliktbewältigung durch Gesetz und Verfassung.

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Viele Aktivitäten einer Gemeinde beschränken sich in ihren Auswirkungen nicht auf ihr Gebiet. Dadurch kann eine Gemeinde einer anderen Gemeinde die eigenverantwortliche Aufgabenerledigung erschweren oder unmöglich machen. Manuel Joseph untersucht das zwischengemeindliche Nachbarrecht und geht der Frage nach, ob und wie das einfache Recht sowie das Verfassungsrecht zwischengemeindliche Konflikte vermeidet und entstandene Konflikte löst. Er beschreibt die Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung im zwischengemeindlichen Wettbewerb und zeigt auf, dass mangels einer unmittelbaren Wirkweise von Art. 28 Abs. 2 GG im zwischengemeindlichen Verhältnis gerade den Gesetzgeber die Verantwortung für die Ordnung des Verhältnisses der Gemeinden zueinander trifft. Zu diesem Zweck fundiert er eine bislang eher unbekannte Wirkdimension von Art. 28 Abs. 2 GG, die nicht nur bestimmte staatliche Eingriffe in die Selbstverwaltungsgarantie verbietet, sondern den Staat zum aktiven Schutz der Gemeinden aufruft.

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Zwischengemeindliche Konfliktbewältigung durch Gesetz und Verfassung., Manuel Joseph

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Titul
Zwischengemeindliche Konfliktbewältigung durch Gesetz und Verfassung.
Jazyk
německy
Rok vydání
2023
Vazba
pevná
Počet stran
634
ISBN10
3428186540
ISBN13
9783428186549
Série
Anotace
Viele Aktivitäten einer Gemeinde beschränken sich in ihren Auswirkungen nicht auf ihr Gebiet. Dadurch kann eine Gemeinde einer anderen Gemeinde die eigenverantwortliche Aufgabenerledigung erschweren oder unmöglich machen. Manuel Joseph untersucht das zwischengemeindliche Nachbarrecht und geht der Frage nach, ob und wie das einfache Recht sowie das Verfassungsrecht zwischengemeindliche Konflikte vermeidet und entstandene Konflikte löst. Er beschreibt die Bedingungen der kommunalen Selbstverwaltung im zwischengemeindlichen Wettbewerb und zeigt auf, dass mangels einer unmittelbaren Wirkweise von Art. 28 Abs. 2 GG im zwischengemeindlichen Verhältnis gerade den Gesetzgeber die Verantwortung für die Ordnung des Verhältnisses der Gemeinden zueinander trifft. Zu diesem Zweck fundiert er eine bislang eher unbekannte Wirkdimension von Art. 28 Abs. 2 GG, die nicht nur bestimmte staatliche Eingriffe in die Selbstverwaltungsgarantie verbietet, sondern den Staat zum aktiven Schutz der Gemeinden aufruft.